Werkstudent vs Minijob Vergleich und Tipps: Was ist besser?
- ProfitBusinessGuide
- 27. Sept. 2024
- 9 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Juli
Viele Studierende stellen sich die Frage, ob sie einen Werkstudentenjob oder einen Minijob annehmen sollen. Doch was ist überhaupt ein Werkstudent und wer kann es sein? Wo liegen die Vor- und Nachteile zum Minijob? Und wie sieht es mit Verdienstgrenzen, Steuern und Versicherungspflichten aus? All das und noch weitere wichtige Tipps findest du hier.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen und Grundlagen
Was ist ein Werkstudent?
Ein Werkstudent ist ein Student, der neben seinem Studium in einem Unternehmen arbeitet und dabei in der Regel in seinem Studienbereich tätig ist. Diese Form der Beschäftigung bietet Studierenden die Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und theoretisches Wissen aus dem Studium direkt in der Praxis anzuwenden. Werkstudenten arbeiten in der Regel zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche und sind sozialversicherungsfrei, solange sie unter der 20-Stunden-Grenze bleiben. Sinn und Zweck ist es, dass Studenten weiterhin den Fokus auf ihrem Studium beibehalten und dennoch bereits am Arbeitsleben teilhaben dürfen.
Eine wichtige Voraussetzung für den Werkstudentenstatus ist die Immatrikulation an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Studierende können also nur während des Studiums als Werkstudent arbeiten. Sobald das Studium beendet ist oder wenn die 20-Stunden-Grenze überschritten wird, verliert der Student als Arbeitnehmer diesen Status und wird in die Sozialversicherungspflicht aufgenommen.
Ein entscheidender Vorteil des Werkstudentenjobs ist, dass Studierende oft höhere Stundenlöhne und verantwortungsvollere Aufgaben bekommen als in einem Minijob. Zudem bietet ein solcher Job oft die Möglichkeit, sich ein berufliches Netzwerk aufzubauen und erste Karriereschritte zu unternehmen.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, oft auch als „450-Euro-Job“ bekannt (abgeleitet aus dem früheren Grenzwert von 450 Euro), ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst eine gesetzliche Obergrenze von 556 Euro pro Monat (seit 1. Januar 2025) nicht überschreiten darf. Minijobs sind vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen weit verbreitet. Für Studierende bietet ein Minijob oft den Vorteil, dass er sehr flexibel gestaltet werden kann und keine hohe Verantwortung erfordert. Dies macht den Minijob besonders attraktiv für Studierende, die neben dem Studium nur wenig Zeit haben oder nicht regelmäßig arbeiten möchten.
Ein großer Vorteil eines Minijobs ist, dass er frei von Sozialversicherungsbeiträgen ist, solange der Verdienst unterhalb der 556-Euro-Grenze liegt. Dies bedeutet, dass weder Beiträge zur Kranken- noch zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen, was das Netto-Gehalt attraktiver macht. Allerdings müssen Minijobber, ähnlich wie Werkstudenten, Rentenversicherungsbeiträge leisten, können sich jedoch auf Wunsch davon befreien lassen.
Was ist ein Midijob? - Vergleich mit dem Vollzeitjob
Der Midijob ist eine Form der Beschäftigung, die den Übergang von einem Minijob zu einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob darstellt. Bei einem Midijob liegt das monatliche Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro (sogenannter „Übergangsbereich“). Es werden in diesem Bereich zwar Sozialversicherungsbeiträge fällig , jedoch zahlen Arbeitnehmer im Midijob niedrigere Beiträge im Vergleich zu einem Vollzeitjob, da der Staat die Beiträge bezuschusst. Diese Regelung soll einen gleitenden Übergang in die Sozialversicherung ermöglichen. Je höher das Einkommen, desto höher fällt der Beitragsanteil für den Arbeitnehmer aus.
Für Studierende kann der Midijob eine interessante Option sein, wenn sie mehr als 556 Euro im Monat verdienen wollen, aber dennoch von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren möchten. Der Midijob bietet ähnliche Vorteile wie ein Vollzeitjob, jedoch mit dem Vorteil reduzierter Abgaben. Im Vergleich zu einem Vollzeitjob bleibt die Flexibilität eines Midijobs bestehen, da die Arbeitszeit meist unter den 40 Stunden eines regulären Vollzeitjobs liegt.
Wer als Student einen Midijob ausübt, der profitiert automatisch vom Werkstudentenprivileg. Der Unterschied zum „normalen“ Arbeitnehmer liegt allein in den Möglichkeiten, wie der Student im Übergangsbereich versichert ist bzw. bleibt.
Vor- und Nachteile als Werkstudent
Vorteile:
Höheres Einkommen: Werkstudentenjobs bieten in der Regel ein höheres Gehalt als Minijobs. Besonders in technischen und wirtschaftlichen Bereichen können die Stundenlöhne deutlich über dem Mindestlohn liegen.
Berufserfahrung: Da Werkstudenten meist in ihrem Fachbereich arbeiten, sammeln sie wertvolle berufliche Erfahrung, die ihnen nach dem Studium beim Berufseinstieg zugutekommt.
Netzwerk aufbauen: Der Werkstudentenjob bietet die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und sich ein Netzwerk in der Branche aufzubauen. Dies kann den Einstieg ins Berufsleben nach dem Studium erleichtern.
Karrierevorteile: Häufig ergibt sich aus einem Werkstudentenjob nach dem Studium ein Angebot für eine Festanstellung.
Nachteile:
Hoher Zeitaufwand: Werkstudentenjobs erfordern oft mehr Zeit als Minijobs. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in der Regel bei 10 bis 20 Stunden, was in stressigen Studienphasen zu einer Doppelbelastung führen kann. Eine Mindest-Stundenanzahl gibt es allerdings nicht, sodass letztlich der individuelle Arbeitsvertrag entscheidet.
Keine Flexibilität in Prüfungsphasen: Da Werkstudenten in Unternehmen oft in längerfristige Projekte eingebunden sind, können sie nicht so flexibel auf Prüfungsphasen reagieren wie Minijobber. Doch auch dies hängt stark vom Arbeitgeber und dem zugrundeliegenden Vertrag ab.
Sozialversicherungspflicht bei Überschreitung der 20-Stunden-Grenze: Wenn Werkstudenten regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, verlieren sie ihren Status als Werkstudent und müssen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Vor- und Nachteile eines Minijobs
Vorteile:
Flexible Arbeitszeiten: Minijobs bieten meist flexible Arbeitszeiten, die leicht an den Stundenplan eines Studierenden angepasst werden können. Vor allem in Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel sind spontane Einsätze möglich.
Keine Sozialversicherungsbeiträge: Bei einem Verdienst unter 556 Euro im Monat entfallen für Minijobber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Einfacher Zugang: Minijobs erfordern in der Regel keine spezifischen Qualifikationen oder Vorkenntnisse. Für Studierende, die keine spezifische Berufserfahrung sammeln möchten, bieten Minijobs eine gute Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen.
Nachteile:
Begrenztes Einkommen: Der größte Nachteil eines Minijobs ist die Verdienstgrenze von maximal 556 Euro pro Monat. Für Studierende, die mehr verdienen möchten, sind Minijobs daher weniger attraktiv.
Kein beruflicher Bezug: Minijobs bieten oft keine Möglichkeit, relevante Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. Die Tätigkeiten sind oft einfach und nicht fachbezogen.
Begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten: Minijobber haben selten die Chance, sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln oder in eine Vollzeitposition übernommen zu werden.
Werkstudent und Minijob kombinieren: Ist beides gleichzeitig möglich?
Es ist grundsätzlich möglich, einen Werkstudentenjob und einen Minijob gleichzeitig zu haben. Dies erfordert jedoch eine genaue Planung, insbesondere in Bezug auf die Verdienstgrenzen und die Arbeitszeiten. Die Kombination beider Jobs darf nicht dazu führen, dass der Studierende regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Andernfalls verliert er seinen Status als Werkstudent und wird sozialversicherungspflichtig.
Bei der Kombination von Werkstudentenjob und Minijob müssen folgende Aspekte beachtet werden:
20 Stunden-Regel: Die gesamte Arbeitszeit, zusammengerechnet aus Werkstudenten- und Minijob, darf je Woche nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden betragen. Hier findest du mehr dazu.
Krankenversicherung: Für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht eine Krankenversicherungspflicht. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Rentenversicherungspflicht: Sowohl bei Minijobs als auch bei Werkstudentenjobs besteht eine Rentenversicherungspflicht. Davon befreien lassen kannst du dich nur hinsichtlich des Minijobs! Vom Brutto-Gehalt der Werkstudententätigkeit gehen immer Abzüge zur Rentenversicherung ab.
Steuerfreibetrag: Es werden immer die gesamten Einnahmen aus Werkstudenten- und Minijob zusammengezählt. Überschreitest du mit deinen Einnahmen den jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand 2025), zahlst du auf jeden darüber hinausgehenden Euro Einkommenssteuer.
Zeitmanagement: Die Vereinbarkeit von Studium und zwei Jobs erfordert eine gute Organisation und Zeitmanagement. Behalte immer die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Blick, wenn du den Studentenstatus nicht verlieren möchtest.
Die Kombination beider Jobs kann sinnvoll sein, wenn der Werkstudentenjob nur wenige Stunden umfasst und der Minijob eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt.
Arbeitszeit als Werkstudent: Die 20-Stunden-Regel
Als Werkstudent darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Status als Student zu behalten und die Vergünstigungen im Bereich der Sozialversicherungen weiterhin zu nutzen. Ansonsten verlierst du deinen Status als „Werkstudent“ und musst folglich wie ein normaler Arbeiternehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Zu der Stundenanzahl zählen sowohl Stunden im Rahmen des Minijobs als auch solche im Rahmen der Tätigkeit als Werkstudent. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal.
Ausnahme: In den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und in den Semesterferien ist die Grenze von 20 Stunden pro Woche aufgehoben, sofern diese Einsätze von vornherein befristet sind und du maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Unter diesen Voraussetzungen darfst du also auch mehr arbeiten und für das kommende Semester oder den Urlaub vorsorgen. Diese Regelung stellt sicher, dass dein Studium im Vordergrund bleibt, während du in Stoßzeiten mehr Geld verdienen kannst.
Sozialversicherung und rechtliche Rahmenbedingungen
Krankenversicherung als Werkstudent
Es besteht für jeden Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eine Krankenversicherungspflicht. Bis zum 25. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung der Eltern mitzuversichern. Hierbei dürfen Studierende jedoch die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro (bei Minijobs) bzw. von 505 Euro (bei Werkstudentenjobs) nicht übersteigen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, musst du dich selbst versichern. Bis zum 30. Lebensjahr kannst du dich über die studentische Krankenversicherung versichern. Alternativ kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern.
Private Krankenversicherungen haben meist ganz eigene Grenzen. Sind deine Eltern privat versichert, solltest du also prüfen, ob trotz Überschreitung der Einkommensgrenzen dennoch eine Mitversicherung über deine Eltern möglich ist.
Rentenversicherung als Werkstudent
Werkstudenten sind in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie unter der 20-Stunden-Grenze bleiben. Sie müssen jedoch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst und steigt zunehmend bis auf 9,3 % des Bruttoeinkommens an.
Auch bei Minijobs besteht eine Rentenversicherungspflicht. Im Gegensatz zum Werkstudentenjob kannst du dich jedoch bei Minijobs von der Zahlung befreien lassen. So bleibt dir unter Umständen mehr Netto vom Brutto.
Werkstudent und Steuern: Wichtige Tipps
Werkstudenten sind grundsätzlich steuerpflichtig, müssen jedoch nur dann Steuern zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2025 beträgt dieser Grundfreibetrag 12.096 Euro. Durch Einreichung einer Steuererklärung können auch Studenten gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten, indem sie bestimmte Ausgaben geltend machen.
Generell ist es ratsam, als Werkstudent eine Steuererklärung abzugeben, da viele absetzbare Kosten anfallen können. Das sind zum Beispiel Studiengebühren, Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien. Auch Werbungskostenpauschalen können geltend gemacht werden.
Unterschiede zur kurzfristigen Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine zeitlich begrenzte Arbeitsform, die maximal 70 Tage im Kalenderjahr oder 3 Monate am Stück umfasst. Diese Form der Beschäftigung ist besonders für Studierende interessant, die in den Semesterferien arbeiten möchten, da sie sozialversicherungsfrei ist.
Im Vergleich zu einem Werkstudentenjob ist eine kurzfristige Beschäftigung jedoch weniger flexibel und auf einen kurzen Zeitraum begrenzt. Für Studierende, die langfristig während des Semesters arbeiten möchten, ist ein Werkstudentenjob oder Minijob daher meist die bessere Option.
Wichtige Hinweise für BAföG-Empfänger
BAföG-Empfänger müssen besonders auf ihre Einkünfte achten, da diese das BAföG reduzieren können. Wer eine kurzfristige Beschäftigung oder einen Midijob ausübt, sollte die Verdienstgrenzen beachten. Verdient ein Studierender zu viel, kann dies zur Rückzahlung von BAföG-Leistungen führen.
Es gilt, die jährliche Freibetragsgrenze von 6.672 Euro (Stand 2025) nicht zu überschreiten, um die volle BAföG-Förderung zu erhalten. Dies entspricht im Durchschnitt 556 Euro pro Monat.
Kurzfristige Beschäftigungen eignen sich besonders gut, da sie in der Regel nur in den Semesterferien ausgeübt werden und damit ohnehin nur ein begrenztes Einkommen ermöglichen.
Während Minijobber aufgrund der dort geltenden 556 Euro „Minijobgrenze“ ohnehin in der Verdienstgrenze bleiben, können Werkstudenten, die mehr als 556 Euro verdienen, Probleme mit der BAföG-Anrechnung bekommen.
Mindestlohn bei Studentenjobs
Seit Januar 2025 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, also auch für Studierende. Dieser beträgt derzeit 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2025). Sowohl Werkstudenten als auch Minijobber haben Anspruch auf diesen Mindestlohn. Generell unterscheidet sich der durchschnittliche Stundenlohn↗ bei Studentenjobs abhängig von verschiedenen Faktoren. So gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise bei Pflichtpraktika oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht unter die Mindestlohnregelung fallen.
Checkliste Werkstudent
Bevor du dich für einen Werkstudentenjob entscheidest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Diese Checkliste hilft dir, alle relevanten Aspekte zu bedenken:
Arbeitsumfang beachten: Arbeite nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, um deinen Werkstudentenstatus zu behalten.
Krankenversicherung: Prüfe, ob du weiterhin über die Familienversicherung versichert bist oder dich sogar selbst versichern musst.
Rentenversicherung: Als Werkstudent musst du Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Überprüfe die genaue Höhe auf deiner Gehaltsabrechnung.
Steuererklärung: Reiche am Ende des Jahres eine Steuererklärung ein, um gezahlte Steuern zurückzuholen.
Prüfungsphasen: Plane deinen Job so, dass du in Prüfungszeiten weniger arbeiten kannst.
Berufserfahrung sammeln: Nutze den Werkstudentenjob, um wertvolle Erfahrungen in deinem Fachgebiet zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.
FAQ: Häufige Fragen zu Werkstudenten und Minijobs
Kann ich gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeiten?
Ja, du kannst sowohl als Werkstudent als auch in einem Minijob arbeiten. Allerdings darfst du dabei die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten, um deinen Werkstudentenstatus zu behalten. Achte zudem auf die Gehaltsgrenze des Minijobs von 556 Euro im Monat, um von der Sozialversicherungsfreiheit zu profitieren. Hier erfährst du mehr.
Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen?
Für Werkstudenten gibt es keine Gehaltsobergrenze, jedoch wird ab einem monatlichen Verdienst von mehr als 556 Euro Sozialversicherung fällig. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird regulär versteuert und sozialversichert. Rentenversicherungsbeiträge fallen hingegen immer an.
Was ist die 20-Stunden-Regel für Werkstudenten?
Werkstudenten dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um als immatrikulierte Studierende zu gelten und von den Vergünstigungen bei der Sozialversicherung zu profitieren. In der vorlesungsfreien Zeit oder bei befristeten Einsätzen am Abend, nachts und an Wochenenden kann diese Grenze unter bestimmten Bedingungen überschritten werden.
Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Indem du Werbungskosten, Umzugskosten oder sonstige für dein Studium geleistete Ausgaben geltend machst, kannst du einiges an gezahlten Steuern zurückerhalten.
Welche Abgaben fallen bei einem Minijob an?
Minijobs sind bis zu einem Verdienst von 556 Euro pro Monat möglich und dadurch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Du kannst dich zudem von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was jedoch mangels gezahlter Beiträge dann Nachteile für deine spätere Rente haben kann.
Beeinflusst ein Nebenjob mein BAföG?
Ja, Einkünfte aus einem Nebenjob werden auf dein BAföG angerechnet. Du darfst jährlich maximal 6.672 Euro (Stand 2025) dazuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
Fazit
Die Entscheidung zwischen einem Werkstudentenjob und einem Minijob hängt von vielen Faktoren ab, darunter die gewünschte Arbeitszeit, das Einkommen und die beruflichen Ziele. Ein Werkstudentenjob bietet höhere Verdienstmöglichkeiten und berufliche Perspektiven, während ein Minijob oft flexibler und einfacher zu organisieren ist. Letztendlich kommt es darauf an, welche Prioritäten du während deines Studiums setzen möchtest.
Du möchtest dir neben deinem Studium lieber selbst etwas aufbauen? Dann solltest du dich vielleicht als Student nebenbei selbstständig machen.
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